Green Claims für Veranstalter: Was sich am 27. September 2026 ändert

Auf fast jeder Messe-Website steht ein Satz, den seit Jahren niemand mehr angefasst hat: “die nachhaltige Fachmesse für die Reisebranche”. Am 27. September 2026 hört dieser Satz auf, Marketing zu sein, und wird zum Abmahnrisiko.

Dahinter steht die Richtlinie (EU) 2024/825, die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den grünen Wandel, kurz EmpCo. In Deutschland setzt sie das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) um, beschlossen im Bundestag am 19. Dezember 2025. Anzuwenden ist sie ab dem genannten Stichtag, ohne Übergangsfrist und ohne Abverkaufsfrist für bereits gedrucktes Material. Reguliert wird nicht, wie nachhaltig Ihre Veranstaltung ist. Reguliert wird, was Sie darüber sagen dürfen.

Für ein Convention Bureau, eine Destination Marketing Organisation (DMO) oder einen Messeveranstalter ist genau diese Unterscheidung entscheidend. Die Kollegin, die Ihre Herbstkampagne freigibt, erbt ab September ein Problem, das nichts mit Ihrer Abfallquote zu tun hat und alles mit Ihren Adjektiven. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was sich konkret ändert, ob reine Fachmessen überhaupt betroffen sind, wo Ihre Aussagen tatsächlich stehen, welche Siegel den Stichtag überleben und wie sechs typische Formulierungen rechtssicher aussehen.

Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 ist ab dem 27. September 2026 in allen 27 EU-Mitgliedstaaten anzuwenden. Sie ändert das Lauterkeitsrecht, in Deutschland das UWG, und verbietet drei Dinge: pauschale Umweltaussagen ohne anerkannte hervorragende Umweltleistung, Neutralitätsaussagen, die allein auf Kompensation beruhen, und selbst erstellte Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängiges Zertifizierungssystem. Für Veranstalter betrifft das jeden verbraucherorientierten Touchpoint: Website, Kampagne, Beschilderung, Badge, Siegel und sogar den Veranstaltungsnamen.

Was sich am 27. September 2026 tatsächlich ändert

Neu ist die Richtlinie nicht, und genau deshalb ist sie aus so vielen Marketingkalendern gerutscht. In Kraft ist sie seit März 2024, umgesetzt werden musste sie bis März 2026, nur der Anwendungsbeginn liegt noch vor uns.

Zeitleiste

Von der Richtlinie zur Durchsetzung: die relevanten Daten

  1. 26. März 2024 Richtlinie tritt in Kraft Die Richtlinie (EU) 2024/825 ändert die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und die Verbraucherrechte-Richtlinie.
  2. 19. Dezember 2025 Bundestag beschließt die Umsetzung Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
  3. 27. März 2026 Umsetzungsfrist der Mitgliedstaaten Alle Staaten müssen die Regeln bis dahin in nationales Recht überführt haben.
  4. 7. Juli 2026 Österreich beschließt seine Novelle Der Nationalrat verabschiedet die UWG-Novelle, mit dreijähriger Schonfrist nur für Waren, die vorher in Verkehr gebracht wurden.
  5. 27. September 2026 Die Regeln gelten Keine Übergangsfrist, keine Abverkaufsfrist. Bestehende Websites, Broschüren und Beschilderungen sind ab Tag eins erfasst.
Quellen: IHK Berlin 2026, IHK München 2026, dhpg 2026, Tonninger Schermaier & Partner 2026

Drei Verbote tragen die praktische Last. Pauschale Umweltaussagen sind unzulässig, sofern Sie für genau diese Aussage keine anerkannte hervorragende Umweltleistung vorweisen können. Neutralitätsaussagen auf Basis von Kompensation entfallen vollständig, unabhängig von der Qualität der Zertifikate. Selbst gestaltete Siegel sind nur noch zulässig, wenn sie auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle vergeben wurden.

Durchgesetzt wird das über die Wege, die es im Lauterkeitsrecht ohnehin gibt, und deshalb geht es schnell. Mitbewerber und klageberechtigte Verbände wie die Wettbewerbszentrale können abmahnen, eine unterschriebene Unterlassungserklärung bindet Sie dauerhaft. Der finanzielle Rahmen kommt obendrauf.

Risiko

Was ein Verstoß kosten kann

2 Mio. € Bußgeldrahmen in Deutschland Zusätzlich zu Abmahnung, Unterlassung und Kosten
4 % Des Jahresumsatzes, EU-Sanktionsrahmen Im Mitgliedstaat, in dem der Verstoß erfolgt ist
12 Monate Möglicher Ausschluss von öffentlicher Vergabe Der härteste Punkt für öffentlich finanzierte Destinationen
Quellen: dhpg 2026 (Deutschland), Linklaters ESG 2026 und ASUENE 2026 (EU-Sanktionsrahmen)

Für eine private Messegesellschaft ist ein Bußgeld eine unangenehme Zeile in der Bilanz. Für einen Tourismusverband, der aus Landes- oder Bundesmitteln finanziert wird, ist ein Vergabeausschluss existenziell. Ihr Risikoprofil hängt davon ab, wer Ihre Rechnungen bezahlt.

Gilt das überhaupt für eine reine Fachmesse?

Das ist die erste Frage jedes Veranstalters, und fast niemand beantwortet sie ehrlich. Also ausführlich: Die EmpCo-Richtlinie ändert Verbraucherschutzrecht. Bei einer Fachmesse mit geprüftem Fachpublikum liegt streng genommen kein Geschäft mit Verbrauchern vor. Der deutsche Gesetzgeber hat diese Grenze sogar ausdrücklich in den Text geschrieben und in der neuen Regelung zu künftigen Umweltleistungen die Worte “gegenüber Verbrauchern” ergänzt.

Drei Brücken schließen die Lücke weitgehend wieder.

Erstens das nationale Lauterkeitsrecht. Paragraf 5 UWG schützt nicht nur Verbraucher, sondern ausdrücklich auch sonstige Marktteilnehmer. Eine irreführende Umweltaussage gegenüber Ausstellern bleibt angreifbar. Der Maßstab ist gegenüber Fachkreisen höher, weil man dort genaueres Lesen unterstellt. Höher heißt aber nicht: nicht vorhanden.

Zweitens die bestehende Rechtsprechung. Im Juni 2024 entschied der Bundesgerichtshof gegen den Süßwarenhersteller Katjes zum Begriff “klimaneutral” (I ZR 98/23): Ein mehrdeutiger Umweltbegriff muss bereits in der Werbung selbst erläutert werden, ein Link auf weiterführende Informationen genügt nicht. Die beanstandete Anzeige lief in einem Fachmedium der Lebensmittelbranche. Sie war B2B-Werbung, und sie verlor.

Drittens die Funktionsweise von Destinationsmarketing. Ein Convention Bureau, das eine Stadt bewirbt, spricht die Öffentlichkeit an. Eine Messe, die Einzeltickets verkauft, eine öffentliche Nachhaltigkeitsseite betreibt oder Destinationswerbung in Publikumskanälen schaltet, kommuniziert mit Verbrauchern, ganz gleich, welcher Badge-Typ am Eingang gescannt wird. Die meisten Veranstalter sitzen auf beiden Seiten der Linie, ohne es zu merken.

Die praktische Konsequenz ist unglamourös, aber eindeutig: Behandeln Sie Ihre öffentlich sichtbaren Aussagen als erfasst und suchen Sie nicht nach der Ausnahme. Das ist billiger, als der Präzedenzfall zu werden.

Die drei Verbote, übersetzt in Veranstalter-Sprache

Jeder Ratgeber zu diesem Thema erklärt die Regeln am Beispiel einer Shampoo-Flasche. Ihr Problem ist keine Shampoo-Flasche, deshalb hier dasselbe Recht im Vokabular einer Messehalle.

Pauschale Aussagen: “grün”, “nachhaltig”, “umweltfreundlich”

Begriffe wie grün, nachhaltig, umweltfreundlich, klimafreundlich oder umweltbewusst sind nicht mehr verwendbar, solange Sie keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen, die genau diese Aussage trägt. Als Anker nennt die deutsche Umsetzung das EU-Umweltzeichen, ein nach DIN EN ISO 14024 zertifiziertes Typ-I-Umweltzeichen oder eine Umwelthöchstleistung nach sonstigem Unionsrecht.

In derselben Vorschrift steckt eine zweite Falle. Eine pauschale Aussage ist auch dann unzulässig, wenn der zugrunde liegende Vorteil nur einen Teilbereich betrifft. Eine Messe, die ihre Hallen mit Ökostrom betreibt, aber 200 Hosted Buyer einfliegt, darf sich wegen des Stromvertrags nicht als nachhaltige Veranstaltung bezeichnen. Der Teil rechtfertigt nicht das Ganze.

Klimaneutralität, die über Kompensation entsteht

Aussagen wie klimaneutral, CO2-neutral, CO2-kompensiert oder klimapositiv sind unzulässig, wenn sie auf gekaufter Kompensation beruhen. Die Qualität der Zertifikate rettet die Aussage nicht. Die Begründung: Kompensation und Reduktion sind zwei verschiedene Dinge, und niemand kann sie einem Logo ansehen.

Zulässig bleibt die Beitragsaussage über Ihr Unternehmen statt der Neutralitätsaussage über Ihre Veranstaltung. Sie dürfen sagen, dass Sie geprüfte Klimaprojekte fördern. Sie dürfen nicht sagen, die diesjährige Ausgabe sei deswegen klimaneutral gewesen.

Ihr eigenes Nachhaltigkeitssiegel

Viele Veranstaltungen haben sich irgendwann ein kleines Blatt-Symbol mit der Aufschrift “Green Event 2026” entworfen und es in den Footer, ins Ausstellerhandbuch und ins Beschilderungspaket gelegt. Ab dem Stichtag ist ein Nachhaltigkeitssiegel nur noch zulässig, wenn es von einer staatlichen Stelle vergeben wurde oder auf einem Zertifizierungssystem mit unabhängiger Überprüfung und öffentlich zugänglichen Kriterien beruht. Eigenkreationen fallen weg, auch wenn der Lizenzvertrag noch Jahre läuft.

Wo Ihre Aussagen tatsächlich stehen

Sobald Sie akzeptieren, dass die Regel greift, ist die Arbeit keine juristische, sondern eine archäologische. Aussagen sammeln sich an Stellen an, die seit Jahren niemand geprüft hat, und die Richtlinie erfasst Text, Bilder, Symbole, Siegel und Namen gleichermaßen. Eine realistische Bestandsaufnahme für eine Messe oder ein Destinationsevent sieht so aus:

  • Website und Landingpages: die Nachhaltigkeitsseite, der Über-uns-Text, der Standardabsatz am Ende jeder Pressemitteilung.
  • Veranstaltungsname und Logo: Marken- und Firmennamen mit “grün” oder “eco” fallen ausdrücklich in den Regelungsbereich. Eine Messe namens Green Travel Summit trifft eine Aussage, bevor jemand ein Wort gelesen hat.
  • Ausstellerhandbuch und Standbaurichtlinien: die Passagen, die ein nachhaltiges Messeumfeld versprechen, und die Formulierungen, die Aussteller übernehmen sollen.
  • Sponsoring- und Vertriebsunterlagen: die Nachhaltigkeitsfolie, die seit vier Ausgaben ohne eine einzige Quelle weitergereicht wird.
  • Beschilderung und Catering vor Ort: Hinweise auf plastikfreie Lanyards, Aussagen zu regionaler Beschaffung an den Ausgabestellen, Grafiken an den Wertstoffinseln.
  • Registrierungs- und Bestätigungsmails: Anreisehinweise, die als Klimavorteil formuliert sind, der Badge-Einleger, die Beschreibung der Teilnehmerunterlagen.
  • Nachberichte und Award-Einreichungen: Die Zahlen, die Sie hinterher veröffentlichen, sind die Beleggrundlage für das, was Sie vorher behauptet haben.

Drucken Sie diese Liste aus, schreiben Sie hinter jeden Punkt einen Namen und geben Sie eine Frist. Sechs Wochen sind weniger, als sie klingen.

Welche Siegel noch eine Aussage tragen

Die Bestandsaufnahme endet fast immer bei der Frage nach Zertifikaten, und genau hier sitzt das teuerste Missverständnis der Branche. Nicht jeder anerkannte Standard ist ein Siegel, das eine Werbeaussage tragen kann.

ProgrammWas es tatsächlich istTrägt es nach dem 27.09.2026 eine öffentliche Aussage
EU-Umweltzeichen (EU Ecolabel)Offizielles EU-Umweltzeichen, staatlich vergebenJa, im definierten Anwendungsbereich
Typ-I-Zeichen nach DIN EN ISO 14024Von unabhängiger Stelle zertifiziertes Umweltzeichen mit veröffentlichten KriterienJa, im definierten Anwendungsbereich
ISO 20121Managementsystem-Norm für Veranstaltungsnachhaltigkeit, zertifiziert einen ProzessKeine pauschale Aussage. Sie dürfen sagen, dass Ihr Managementsystem zertifiziert ist, nicht dass die Veranstaltung nachhaltig ist
GDS-IndexBenchmarking und Ranking für DestinationenEin Leistungsvergleich, kein Zertifizierungssiegel. Nennen Sie Ihren Wert mit Quelle, nutzen Sie ihn nicht als Siegel
Eigenes “Green Event”-ZeichenSelbst gestaltetes MarketingelementNein. Entfernen

ISO 20121 verdient die Hervorhebung, weil die Norm so verbreitet ist: Über 60 Prozent der europäischen Veranstaltungsstätten im Weltverband der Messewirtschaft UFI halten sie oder ein gleichwertiges Zertifikat. Das ist eine echte organisatorische Leistung, und sie belegt, dass Sie Nachhaltigkeit systematisch steuern. Sie belegt nicht, dass das Ergebnis hervorragend ist, und genau das behauptet eine pauschale Aussage. Sagen Sie, was das Zertifikat zertifiziert, und nicht mehr.

Sechs Aussagen, neu formuliert

Regeln lassen sich leichter anwenden, wenn man die Korrektur sieht. Jedes Beispiel unten ist ein Satz, wie er im echten Veranstaltungsmarketing vorkommt, daneben die Fassung, die den Stichtag übersteht.

StattBesser
”Europas nachhaltige Tourismusmesse""Seit 2024 nach ISO 20121 für nachhaltiges Veranstaltungsmanagement zertifiziert"
"Unser klimaneutraler Kongress""Scope-1- und Scope-2-Emissionen der Ausgabe 2025: 412 Tonnen CO2-Äquivalent, 18 Prozent unter 2023, berechnet nach ISO 14064 und extern geprüft"
"Grüne Messestände""Standbausystem im Schnitt über sechs Ausgaben wiederverwendet, Rücknahmequote 94 Prozent im Jahr 2025"
"Plastikfreie Veranstaltung""Lanyards aus 100 Prozent recyceltem Polyester, keine Einwegkunststoffe an den Cateringstationen"
"Klimaneutral bis 2030""Ziel: 50 Prozent weniger Scope-1- und Scope-2-Emissionen bis 2030 gegenüber dem Basisjahr 2024, Umsetzungsplan veröffentlicht und jährlich unabhängig geprüft"
"Umweltfreundliche Anreise""68 Prozent der Teilnehmenden reisten 2025 mit der Bahn an, 2023 waren es 51 Prozent, erhoben über die Registrierung”

Zwei Muster ziehen sich durch die rechte Spalte. Jede Aussage benennt einen Geltungsbereich, und jede Aussage nennt eine Zahl mit Jahreszahl. Mehr ist es nicht.

Zukunftsversprechen haben eine eigene Regel, deshalb ist das fünfte Beispiel das längste. Eine Zusage wie “klimaneutral bis 2030” ist nur zulässig mit einem detaillierten, öffentlich einsehbaren Umsetzungsplan, der messbare und zeitgebundene Ziele enthält und unabhängig überprüft wird. Ein Ziel ohne veröffentlichten Plan ist künftig kein Anspruch mehr, sondern ein Verstoß.

Die Belege müssen vor der Aussage da sein

Schauen Sie noch einmal in die rechte Spalte: Das Schwierige ist nicht die Formulierung. Das Schwierige ist, dass jemand den Bahnanteil, die Wiederverwendungsquote und den Emissionswert kennen muss, bevor die Kampagne live geht. Der Nachweis muss zum Zeitpunkt der Aussage vorliegen, nicht erst dann, wenn ein Mitbewerber danach fragt.

Bei den meisten Veranstaltern existieren diese Daten bereits in Fragmenten, verteilt auf ein Registrierungssystem, einen Lieferantenordner und eine Tabelle auf irgendeinem Desktop. Anreiseart, Herkunft der Teilnehmenden, Cateringmengen, Meeting-Zahlen und No-Show-Quoten fallen im normalen Veranstaltungszyklus ohnehin an. Die Lücke liegt selten bei der Messung. Sie liegt dabei, dass niemand die Fragmente zu einem Nachweis zusammenführt, den Sie einer Rechtsabteilung vorlegen könnten.

Lösung: Ihre Registrierungs- und Matchmaking-Plattform ist der unauffälligste und nützlichste Teil dieses Nachweises. Converve speichert Herkunfts- und Anreisedaten aus der Registrierung, Meeting-Zahlen aus der regelbasierten Meeting-Matrix und einen vollständigen Audit-Trail dazu, wie Termine zustande kamen, vollständig innerhalb der EU und konform zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Nachhaltigkeitsaussage schreibt Ihnen das nicht, aber die Zahlen dahinter kommen von dort. Wenn Sie Ihre Messung ohnehin neu aufsetzen, nutzt unser KPI-Framework für den ROI von Tourismusmessen dieselbe Datenbasis.

Diese Parallele lohnt sich, denn Eventteams kennen die Situation. Als die DSGVO kam, hielten alle sie für ein juristisches Projekt. Vorne lagen am Ende die Häuser, die sie als Datenqualitätsprojekt behandelt haben. Unsere Checkliste zur DSGVO-konformen Veranstaltung liest sich rückblickend wie die Generalprobe.

Wenn die Aussage nicht von Ihnen stammt

Der eigene Text ist der leichte Teil. Eine Veranstaltung ist eine Kette von Stimmen, und einige davon sprechen in Ihrem Namen.

Ein Aussteller, der im Katalog, den Sie herausgeben, einen “klimaneutralen Stand” beschreibt, platziert eine Aussage in Ihrem Produkt. Eine Veranstaltungsstätte, die mit einem selbst gestalteten Ökozeichen wirbt, das Sie anschließend in Ihr Marketing übernehmen, hat Ihnen ihr Problem übergeben. Ein Sponsor, dessen Nachhaltigkeitsbotschaft auf Ihrer Bühnenrückwand erscheint, sendet über Ihren Kanal. Gehen Sie in allen drei Fällen davon aus, dass Sie für das mitverantwortlich sind, was Sie veröffentlichen und zeigen, und dass der Streit darüber, wer den Satz zuerst geschrieben hat, in jedem Fall teuer wird.

Die praktische Lösung ist vertraglich und langweilig. Nehmen Sie eine Klausel in die Ausstellerbedingungen und den Sponsoringvertrag auf: Umweltaussagen müssen konkret sein, auf Anfrage belegbar und frei von Neutralitätsaussagen auf Kompensationsbasis. Geben Sie Ausstellern zwei oder drei zulässige Beispielsätze mit, denn die meisten übernehmen schlicht, was Sie liefern. Vorbeugen ist billiger als moderieren.

Häufige Fragen

Gilt die EmpCo-Richtlinie auch für reine Fachmessen?

Nicht automatisch. Die Richtlinie ändert Verbraucherschutzrecht, und die deutsche Umsetzung begrenzt die Regel zu künftigen Umweltleistungen ausdrücklich auf die Kommunikation gegenüber Verbrauchern. In der Praxis bleiben die meisten Veranstalter dennoch exponiert, weil Paragraf 5 UWG auch sonstige Marktteilnehmer schützt und weil Destinationswerbung, Einzelticketverkauf und öffentliche Nachhaltigkeitsseiten Verbraucherkommunikation sind, unabhängig vom Fachbesucherstatus.

Dürfen wir unsere Veranstaltung noch klimaneutral nennen?

Nicht, wenn die Neutralität auf gekaufter Kompensation beruht. Diese Aussage ist ab dem 27. September 2026 unzulässig. Sie dürfen Ihre gemessenen Emissionen nennen, die Reduktion gegenüber einem angegebenen Basisjahr und die Klimaprojekte, die Sie fördern, jeweils als getrennte Aussagen.

Was passiert mit unserem eigenen Green-Event-Zeichen?

Es muss weg, es sei denn, es beruht auf einem Zertifizierungssystem mit unabhängiger Überprüfung und öffentlich zugänglichen Kriterien oder wurde von einer staatlichen Stelle vergeben. Ein laufender Lizenzvertrag ändert daran nichts.

Reicht ISO 20121, um unsere Veranstaltung nachhaltig zu nennen?

Nein. ISO 20121 zertifiziert ein Managementsystem, kein Umweltergebnis. Sie dürfen korrekt sagen, dass Ihr Veranstaltungsmanagement nach ISO 20121 zertifiziert ist. Das ist ein anderer Satz, als die Veranstaltung nachhaltig zu nennen, und nur einer davon ist sicher.

Gilt das auch für Veranstalter außerhalb der EU?

Ja, sofern Sie sich an Verbraucher in der EU richten. Die Pflichten folgen dem Publikum, nicht dem Firmensitz.

Was ist mit bereits gedruckten Broschüren und Schildern?

Es gibt keine Abverkaufsfrist. Die Hinweise der EU-Kommission verweisen für bereits im Umlauf befindliches Material auf Korrekturmaßnahmen wie Aufkleber oder ergänzende Hinweise. Das ist ein starkes Argument dafür, den Druckbestand jetzt zu prüfen und nicht erst im September.

Wer kann gegen eine unzulässige Aussage vorgehen?

In Deutschland können Mitbewerber und klageberechtigte Verbände abmahnen, Behörden können Bußgelder verhängen. Es braucht keinen verärgerten Verbraucher, damit das Verfahren in Gang kommt.

Womit fangen wir an, wenn nur noch sechs Wochen bleiben?

Erst Bestandsaufnahme, dann Triage. Listen Sie jede Aussage über die oben genannten Touchpoints, streichen Sie jedes pauschale Adjektiv, das Sie nicht belegen können, entfernen Sie Neutralitätsaussagen auf Kompensationsbasis vollständig, und formulieren Sie erst danach neu. Streichen geht schneller als belegen, und beides geht schneller als verteidigen.

Sechs Wochen reichen, zwölf wären angenehmer gewesen

Der Stichtag verlangt nicht, dass Sie bis Ende September eine nachhaltigere Organisation werden. Er verlangt, dass Sie nur noch sagen, was Sie belegen können, und das ist eine deutlich kleinere Aufgabe. Streichen Sie die Adjektive, behalten Sie die Zahlen, benennen Sie den Geltungsbereich und veröffentlichen Sie den Plan hinter jedem Zukunftsversprechen.

In dieser Disziplin steckt ein Wettbewerbsvorteil. Wenn alle pauschalen Aussagen im Markt gleichzeitig verschwinden, sind die Veranstalter mit gemessenen Zahlen die Einzigen, die überhaupt noch etwas zu sagen haben. Ihre Buyer, Sponsoren und öffentlichen Geldgeber werden merken, in welche Kategorie Sie fallen, und die Kollegin, die die Herbstkampagne freigibt, hat endlich etwas Belastbares, unter das sie ihren Namen setzen kann.

Ein Hinweis in aller Klarheit: Dieser Artikel ist Orientierung, keine Rechtsberatung. Nutzen Sie ihn für Ihre Bestandsaufnahme und als Briefing für Ihre Rechtsabteilung, und lassen Sie dort über die Formulierungen entscheiden, an denen echtes Risiko hängt.

Wenn Sie sehen möchten, wo die zugrunde liegenden Zahlen entstehen, sprechen Sie mit unserem Team darüber, wie Registrierungs-, Anreise- und Meetingdaten in einem prüfbaren Datensatz zusammenlaufen. Unsere Lösungen für den Tourismus zeigen, wie das für ein Destinationsevent aussieht, und unser Leitfaden für nachhaltige Events behandelt die operative Seite, die die Belege überhaupt erst erzeugt.

Passendes Matchmaking für Ihr Event?

Kostenlos beraten lassen